laute nachbarn garten

Laute Nachbarn – Garten ohne Lärmschutz

Laute Nachbarn im Garten

Endlich Wochenende, endlich Ruhe und Frieden. Die Sonne strahlt und jetzt fehlen nur noch die Zeitung und eine Tasse Kaffe und die Entspannung auf der Terrasse ist perfekt. Bis ja bis der Nachbar beschliesst dass die Hecke zu hoch ist und die (extem laute) elektrische Heckenschere auspackt gefolgt vom noch lauteren Rasenmäher… 

Die häufigste Ursache für Nachbarschaftsstreitigkeiten ist Ruhestörung. Und diese tritt in allen Formen und Farben auch im Garten auf – Gartengeräte, Partys, Kinder, Tiere –  die Liste der potentiellen Streitpunkte ist lang. Glücklicherweise gibt es gesetzliche Regeln die den erlaubten Lärm im Garten regeln. Aber bevor Sie die juristische Keule auspacken und das Verhältnis zu Ihrem Nachbarn auf Dauer ruinieren sollten Sie auf alle Fälle zuerst versuchen eine gütliche Einigung zu finden. Denn die gesetzlichen Regelungen sind dehnbar – was zum Beispiel ist Zimmerlautstärke?

Für den einen heisst dass nur noch Flüstern nachh 22 Uhr und für den anderen ist leise Musik nock akzeptabel. Und selbst wenn der Nachbar ganz klar gegen die Vorschriften verstösst wird ist es nicht einfach die Polizei als Zeugen zu rufen denn bis der Einsatzwagen eintrifft hat sich der Lärm meistens bereits gelegt. Es ist daher ratsam sich genau über die rechtlichen Bestimmungen zu informieren aber es dennoch zuerst im Dialog zu versuchen. 

Aber was ist rechtlich erlaubt?

Es gibt einige Regelungen die bundesweit gelten aber hinzu kommen noch weitere Regelungen die vom Land oder von der Gemeindeverwaltung erlassen werden. Es ist daher ratsam sich bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung über diese zu informieren. Zusätzliche Regelungen können bei Mehrfamilien- oder Mietshäusern auch in der Hausordnung oder im Mietvertrag stehen. Auch hier lohnt sich ein genauer Blick.

Welcher Lärm ist gesetzliche geregelt?

Gartengeräte 

Den Lärmschutz beim Betrieb von motorbetriebenen Geräten und Maschinen im Freien regelt das Bundesimmissionsschutzgesetz, die sogenannte Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung. Sie gilt bundesweit und regelt die erlaubten Einsatzzeiten für 57 verschiedenen technische Geräte, wie zum Beispiel Freischneider, Häcksler, Mähroboter. Nach ihr dürfen Geräte und Maschinen in Wohngebieten nur werktags (d.h. von Montag bis Samstag) zwischen 7 und 20 Uhr betrieben werden. An Sonn- und Feiertagen ist ihr Einsatz nicht erlaubt. Zusätzlich können in der Stadtordnung weitere Ruhezeiten geregelt sein. Häufig ist darin die Mittagszeit von 12 bis 15 Uhr als Ruhezeit geregelt.

Besonders laute Gartengeräte wie Laubbläser und Schneefräsen fallen unter ein verschärftes Betriebsverbot. Solche Geräte dürfen montags bis freitags auch morgens zwischen 7 und 9 Uhr, in der Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr sowie in den frühen Abendstunden von 17 Uhr bis 20 Uhr nicht zum Einsatz kommen.

Kinderlärm im Garten

Kinderlärm im Garten fällt unter die in der Stadtordnung festegelegten Ruhezeiten und diese können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Wenn Ihre Nachbarn im Garten Spielgeräte, wie ein Klettergerüst oder Trampolin aufgestellt haben oder planen diese aufzustellen, dann spricht rechtlich nichts dagegen diese direkt am Zaun oder unter Ihrem Fenster zu positionieren. Versuchen Sie deshalb mit ihnen zu reden, denn es kann sein, dass sie sich über die Konsequenzen des Standortes gar keine Gedanken gemacht haben.

Feiern im Garten

Auch bei Festen und Feiern im Garten gelten die Ruhezeiten und Sie können rechtlich relativ wenig gegen gesellige Nachbarn unternehmen. Für grössere Feiern wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern muss allerdings beim Ordnungsamt eine Sondergenehmigung beantragt werden.

Hundebellen 

Generell ist zu sagen: Hundegebell ausserhalb der üblichen Ruhezeiten wird von den Gerichten eher hingenommen als die Störung der Mittags- und Nachtruhe. Wenn die Störugn durch das das Bellen unwesentlich oder ortsüblich ist dann müssen Sie sich leider damit abfinden. Wenn das Bellen täglich länger als 30 Minuten andauern oder länger als 10 bis 15 Minuten ununterbrochen anhält dann können Sie dagegen vorgehen aber der Nachweis ist nicht einfach zu erbringen. 

Hühnerhaltung mit Hahn

Immer wieder finden sich Beispiele in den Medien in denen das Krähen des Hahns in Nachbars Garten gerichtlich geregelt werden muss. Da wird über „Krähpausen“ verhandelt, die „Weckzeit“ und Anzahl der zu haltenden Hähne per Gesetzt festgelegt und das Krähen in schalldichten Räumen „erlaubt“ – eine Verhandlung, die mit dem Hahn nur schwer zu führen ist. Auch hier ist das persönliche Gespräch die erfolgversprechenste Lösung. 

Was tun wenn alles Reden nicht hilft?

Wenn alle Gesprächsversuche erfolglos geblieben sind, dann müssen Sie sich unweigerlich über die nächsten Schritte Gedanken machen. Für Mieter ist das der Vermieter. Gemäss Paragraph 1096 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs ist dieser verpflichtet, den Mieter „in dem bedungenen Gebrauche oder Genusse“ der Wohnung nicht zu stören. Die Gerichte interpretieren das so, dass der Vermieter im Rahmen seiner Möglichkeiten auch dafür sorgen muss, dass der Mieter nicht durch Dritte gestört wird. Er muss also mit anderen Mietern sprechen und sie dazu auffordern, den Lärm künftig zu unterlassen. Im Extremfall kann andauernde Ruhestörung auch ein Kündigungsgrund sein.

Polizei im Einsatz

Im eigenen Garten oder falls der Gang zum Vermieter nicht hilft, bleibt nur, die Polizei zu rufen. Diese beurteilt vor Ort, ob eine unzumutbare Lärmbelästigung überhaupt vorliegt. Das heisst: Im Einzelfall entscheidet der Polizist, ob der jeweilige Geräuschpegel ortsüblich und zumutbar ist. Auf dem Land sind die Geräusche von landwirtschaftlichen Geräten beispielsweise zur Tageszeit üblich, in der Stadt dagegen nicht. 

Der Gang vor Gericht

Hilft auch das längerfristig nicht, bleibt nur die Möglichkeit, selbst zu klagen. Im ABGB ist geregelt, dass Nachbarn aufeinander Rücksicht zu nehmen haben – das gilt sowohl für Wohnungs- und Grundstückseigentümer als auch für Mieter. Wer sich gestört fühlt, kann seinen Nachbarn also über einen Rechtsanwalt auf Unterlassung klagen. Ein Gericht muss dann beurteilen, ob die Lärmbelästigung das ortsübliche Niveau übersteigt und ob der Kläger dadurch bei der Benutzung des eigenen Gartens wesentlich beeinträchtigt ist.

Tatort Garten

Nachbarschaftsstreitigkeiten sind extrem unangenhem und das gilt in der Regel für beide Seiten. Wir alle schätzen unser eigenes Reich und unsere Ruhe und möchten nicht jeden Tag mit den Nachbarn im Clinch liegen. Daher gibt es in den meisten Fällen einen Weg sich gütlich zu einigen und einen  Kompromiss zu finden der für beide Seiten akzeptabel ist. Wenn dies nicht der Fall dann eskalieren diese Streitigkeiten in der Regel sehr schnell und können meist nur mit Hilfe der Polizei und Gerichte entschieden werden. Das ist tritt glücklicherweise nur in sehr seltenen Fällen ein aber dann endet es meistens auch erst wenn eine der beiden Parteien umzieht.